Ihr Fachverband für Orientierung - voneinander & miteinander
→ die sich zur permanenten Haarentfernung berufen fühlen!
→ die ihrer Behaarung für immer Lebewohl sagen möchten!
Die Elektro-Epilation, oder auch Nadelepilation, ist bisher immer noch die einzige, am besten erprobte Methode der permanenten Haarentfernung, die für immer die Wachstumszellen der Haarwurzel zerstört – und das unabhängig von Haarfarbe, Haartyp oder Hauttyp. Während viele Menschen die Haare und die Haarentfernung als rein ästhetischen Aspekt betrachten, gibt es jedoch auch Menschen, die einen übermäßigen, ungleichmäßigen oder geschlechtsuntypischen Haarwuchs entwickeln. Ist Haarwuchs besonders stark, kann er besonders belastend sein. Hierfür sind Hormonstörungen, die zu verstärktem oder verändertem Haarwuchs führen, oder ein genetischer Defekt wie eine Hypertrichose, die je nach Ausprägung am ganzen Körper oder in einzelnen Körperpartien, ursächlich. Eine permanente Haarentfernung mittels Elektro-Epilation kann Abhilfe schaffen und dafür sorgen, dass sich diese Menschen wieder wohl in ihrer Haut fühlen.
Ziel des Fachverband Elektrologie e.V. ist es, das Berufsfeld und die Qualitätsstandards der Elektroepilation (Elektrologie) zu verbessern, ausgebildeten Elektrologist*innen eine Plattform des Austauschs, der Weiterbildung und Orientierung zu bieten. Ebenso ist der Fachverband Elektrologie e. V. eine Plattform für die Menschen, die konkrete Hilfe zu dem Thema „Haarentfernung bei unerwünschtem Haarwachstum“ suchen und hier eine Hilfestellung zu den ersten wichtigen Fragen sowie ein paar Anhaltspunkte für Ihre persönliche Einschätzung bekommen, um ein*e gute*n Elektrologist*in in ihrer Nähe zu finden.
CAROLIN BECKMANN ↑
1. VORSITZENDE
LUNA PETRA WESSELS ↑
2. VORSITZENDE
Unsere nächste JHV findet am 21.- 22. März in Kassel statt (→ Nähere Informationen folgen)
Die „Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV) ist seit 31.12.2020 in Kraft und fordert den Nachweis von jeder/jedem Geräte-Anwender/in die Absolvierung der NiSV Fachkunde seit 31. Dezember 2022.
Seit 1. Juli 2022 müssen sich alle Unternehmen, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren und/oder bei einem dualen System anmelden. Wer Waren in Verpackungen, die für private Endverbraucher bestimmt sind, in Deutschland erstmals in den Verkehr bringt (‚Erstinverkehrbringer‘), fällt unter das Verpackungsgesetz.
Ob es sich um eine Verpackung mit Systembeteiligungspflicht handelt oder nicht, können Sie mit dem Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen (www.verpackungsregister.org/stiftung-behoerde/katalog- systembeteiligungspflicht/produktsuche-im-katalog) ermitteln.
Verkaufen Sie Kosmetikartikel unter Ihrer eigenen Marke ("Private Label")?
Haben Sie einen eigenen Online Shop (Produktversand = Versandverpackung)?
Geben Sie Ihre Produktverkäufe in "eigenen" Umverpackung (-> auch Tüten) z. B. mit Ihrem Logo, an Ihre Kunden (= Serviceverpackungen)?